HMV PG13
Beschreibung der Produktart
Weitere Hinweise zu den Anforderungen an Hörgeräte finden sich in den Qualitätsstandards. Dort sind die medizinischen und allgemeinen technischen Anforderungen beschrieben.
Untergruppe 3 : Mehrkanalige Hdo und Ido
Kommentare :
Durch die mehrkanalige Signalverarbeitung ist es möglich, die Restdynamik des Hörgeschädigten frequenzabhängig, auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Hörsituationen, einzustellen. Die Geräte diese Untergruppe müssen frequenzabhängig getrennt voneinander einstellbare Verstärkungssysteme sowie mindestens eine AGC aufweisen.
Sie auch : technischer Bericht zu Mehrkanalgeräten
Es muss hier eindeutig unterschieden werden zwischen
analoger Signalverarbeitung
digitaler Signalverarbeitung
und
mechanischer (analoger) Einstellung der Funktionselemente
digitaler Steuerung des analogen Signalweges
Siehe auch : technischer Bericht : Analoge und digitale Hörgeräte
Für diese Schaltung, so sie denn vorhanden ist gibt es in der PG13 keine Qualitätsanforderungen. Aufgrund der steilen Verständnisfunktion der Sprache im Sprachaudiogramm ist es jedoch notwendig, dass die Veränderungen von Ausgangsschalldruck und Verstärkung über den Betriebsbereich der Energiequelle des Hörgerätes möglichst gering ist
Siehe auch : technischer Bericht : Spannungsstabilität von Hörgeräten
Eine Lautstärkenreglung muss gerade bei Geräten der Untergruppe 1 vorhanden sein, da es sich hier um rein lineare Hörgeräte handelt. Da bei dem Hörgeschädigten in jedem Fall eine eingeschränkte Dynamik vorhanden ist und es sich nahezu nur um sensorineurale Schwerhörigkeiten, insbesondere die Presbyakusis, handelt, muss eine Einstellung der Verstärkung vorhanden sein. Bei Geräten der Untergruppe 1 ist grundsätzlich keine automatische Lautstärkenreglung vorhanden, so dass diese Geräte immer ein Poti haben müssen.
Siehe auch : Qualitätsstandards Unterguppe 3
Ton- (Klangblende), soweit vom Hersteller begründet überflüssig
Es kann bei mehrkanaligen Geräten grundsätzlich ein Hoch- oder Tiefpass n.ter Ordnung vorhanden sein, der vom Akustiker einstellbar den Frequenzgang an den individuellen Hörverlust angleichen lässt. Bei mehrkanaligen Geräten kann der Frequenzgang allerdings auch durch die Veränderung der Grundverstärkung in den einzelnen Kanälen variiert werden. Es muss aber eine Einstellmöglichkeit vorhanden sein, die im Rahmen der Nachversorgung den Frequenzgang des Hörgerätes verändern lässt.
Die Forderung der Veränderbarkeit des Frequenzganges zur qualifizierten Nachsorge durch den Hörgeräteakustiker schließt Dämpfungselemente und Spezialwinkel als alleinige Methode der Frequenzanpassung aus. Als zusätzliche Mittel der Hörgeräteanpassung sind diese mechanischen Mittel der Beeinflussung der akustischen Kenndaten jedoch unverzichtbar.
PC, soweit nicht konstruktionsbedingt überflüssig
Der maximale Ausgangsschalldruckpegel des Hörgerätes muss einstellbar sein um das Restgehör vor weiteren Schädigungen zu schützen. Es muss also eine Einstellmöglichkeit vorhanden sein, die auch im Wege der Nachversorgung den max. Ausgangsschalldruck verändern lässt.
Die Forderung nach einer individuell einstellbaren Ausgangsschalldruckbegrenzung zur qualifizierten Nachsorge durch den Hörgeräteakustiker schließt mechanische Dämpfungsmittel und Spezialwinkel für Hdos aus. Als zusätzliche Mittel der Hörgeräteanpassung sind diese mechanischen Mittel der Beeinflussung der akustischen Kenndaten jedoch unverzichtbar.
Automatische Verstärkungsregelung
Diese Geräte müssen eine AGC enthalten. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um eine AGCi oder AGCo handelt. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass in den Qualitätsstandards der Untergruppe 2 in den medizinischen Anforderungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass mit dieser AGC die Dynamik des Eingangssignales eingeschränkt werden soll. Diese AGC soll also in der Lage sein, eine zu steile Lautheitsfunktion der normalen Lautheitsfunktion anzugleichen. Es soll also nicht, wie mit einer klassischen AGCo mit unendlichem Kompressionsverhältnis, der Ausgangsschalldruck begrenzt werden, sondern der pathologisch bedingte Dynamikverlust ausgeglichen werden. Dieses Ziel wird in der Regel mit einer AGCi mit endlichem Kompressionsverhältnis erreicht. Es ist aber auch möglich, hier eine AGCo mit endlichem dynamischen Kompressionsverhältnis einzusetzen.
Die individuelle Einstellung der AGC kann durch die Veränderung von Grundverstärkung, Regelschwellenpegel ("TK"), Kompressionsverhältnis oder Zeitkonstanten erfolgen.Siehe auch : technischer Bericht: Automatische Verstärkungsregelung
Die Bauartprüfung sichert eine gleichmäßige akustische Qualität der Hörgeräte. Grundlage dieser Qualitätssicherung sind die Bestimmungen zur Bauartprüfung von Hörgeräten der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB).
Das DHI ist ein akkreditiertes Prüflabor, das zur Durchführung diese Bauartprüfung berechtigt ist.Siehe auch : Bauartprüfung
Fazit
Geräte der Untergruppe 3 benötigen mindest :
1 Poti oder ein Funktionselement zur Einstellung der Grundverstärkung
Die Grundverstärkung kann bei entsprechender Dimensionierung und Variation
durch das Funktionselement für die AGC - Parameter erfolgen und
wirkt dann als automatische Verstärkungsregelung.
1 einstellbares Funktionselement für die Veränderung des Frequenzganges
1 einstellbares Funktionselement zur Veränderung des maximalen Ausgangsschalldruckes
1 einstellbares Funktionselement zur Einstellung eines AGC - ParametersWeitere wichtige Hinweise :
Qualitätsstandards der Untergruppe 3