HMV PG13
          


Beschreibung der Produktart

Weitere Hinweise zu den Anforderungen an Hörgeräte finden sich in den Qualitätsstandards UG8. Dort sind die medizinischen und allgemeinen technischen Anforderungen beschrieben.

Untergruppe 8 : Tinnitusmasker



 

   Nr  geforderte Eigenschaft  Anmerkung
 

 1
 Lautstärkeregelung  Der Rauschpegel muss durch
den Träger des Gerätes
einstellbar sein.
 

 2
 Ton-/Klangblende  Der Frequenzgang des Gerätes
muss individuell anpassbar
sein
 

 3
 max. Betriebsspannung 1.5V  
 

 4
 max Ausgangsschalldruck
bei <= 80dB
 Der Ausgangsschalldruck darf
80 dB nicht überschreiten
 

 5
 Betriebsstrom durch Akku-
zellen, Quecksilberoxyd-
oder Zinkluftbatterien
 
 

 6
 am Körper tragbares,
netzunabhängiges Gerät
 
 

 7
 Typ des Hörgerätes  erfüllt die Bedingungen der
Untergruppen 1 bis 3

 



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Lautstärkeregelung

Der Schalldruckpegel des Tinnitusmaskers muss vom Träger des Gerätes einstellbar sein. Es muss daher ein vom Träger zu bedienendes Funktionselement vorhanden sein, mit dem der Rauschpegel eingestellt werden kann.

Siehe auch : Qualitätsstandards Unterguppe 8
Siehe auch : Technische Berichte : Tinnitusmasker

 

Ton- (Klangblende),

Es muss bei Tinnitusmasker grundsätzlich Einstellmöglichkeit des Frequenzganges vorhanden sein, die im Rahmen der Nachversorgung den Frequenzgang verändern lässt. Es kann sich hiebei um einen Hoch- oder Tiefpass n.ter Ordnung oder bei mehrkanaligen Tinnitusmaskern um Einstellmöglichkeiten der Grundverstärkung der Kanäle handeln.
Die Forderung der Veränderbarkeit des Frequenzganges zur qualifizierten Nachsorge durch den Hörgeräteakustiker schließt Dämpfungselemente und Spezialwinkel als alleinige Methode der Frequenzanpassung aus. Als zusätzliche Mittel der Hörgeräteanpassung sind diese mechanischen Mittel der Beeinflussung der akustischen Kenndaten jedoch unverzichtbar.

Siehe auch : Qualitätsstandards Unterguppe 8
Siehe auch : Technische Berichte : Tinnitusmasker

 

max. Ausgangsschalldruck bis 80dB

Der max. Ausgangsschalldruck des Tinnitusmaskers darf 80dB nicht überschreiten. Entsprechend der TA Lärm können Pegel oberhalb dieses Wertes bleibende Hörschäden erzeugen. Da Tinnitusmasker bei Tinnituspatienten ohne einen Hörverlust angewendet werden, darf dieser Grenzwert nicht überschreitbar sein.

Siehe auch : Qualitätsstandards Unterguppe 8
Siehe auch : Technische Berichte : Tinnitusmasker

 

Typ des Hörgerätes

Bei kombinierten Tinnitus - Hörgeräten muss das zum Tinnitusmasker gehörende Hörgerät die Anforderungen einer der Untergruppen 1- 3 der Produktgruppe 13 erfüllen.

 



Fazit

Geräte der Untergruppe 8 benötigen mindest :

1 Poti zur Einstellung des Rauschpegels
1 einstellbares Funktionselement für die Veränderung des Frequenzganges

Weitere wichtige Hinweise :

Qualitätsstandards der Untergruppe 8




Originaltext HMV PG13 UG1