DIN EN 60 118-7:2005
Messbox und Prüfgeräte
6. 5 Einrichtung zur Messung des Schalldruckes
und des Klirrfaktors im akustischen KupplerMit dieser Einrichtung ist der Schallpegelmesser des Ausgangspegels des Hörgerätes gemeint.
Dieser ist so beschrieben :"Die Einrichtung zur Messung des vom Hörgerät erzeugten Kupplerschalldruckpegels muss folgende Anforderungen erfüllen:
a) Die Schalldruckpegel-Messeinrichtung muss bei einer festgelegten Frequenz so kalibriert sein, dass der gemessene Wert um nicht mehr als +/- 1.0dB vom wahren Wert abweicht.
b) Die Anzeige des Schalldruckpegels im akustischen Kuppler, bezogen auf die Anzeige bei einer festgelegten Frequenz, muss mit einer erweiterten Messunsicherheit von maximal +/-1dB im Frequenzbereich gemessen werden.
Wenn es unter bestimmten Bedingungen notwendig ist, ein selektiv messendes System zu verwenden, um sicherzustellen, dass das am Ausgang des Hörgerätes auftretende Messsignal vom Eigenrauschen des Hörgerätes unterschieden werden kann, ist der Gebrauch des selektiv messenden Systems im Prüfbericht anzugeben.
Einrichtungen zur Messung zur Messung von Gleichstrom:
Die Messeinrichtung für Gleichstrom muss folgende Eigenschaften aufweisen:
a) Grenzabweichung von +/-5% beim Wert der Strom Messgröße;
b) Gleichspannungs-Abfall über das Gleichstrom-Messgerät <= 50mV;
c) eine Impedanz von maximal 1Ohm im Frequenzbereich von 200Hz bis 5000Hz;ANMERKUNG : Ein Verfahren zur Realisierung von Punkt c) ist die Überbrückung des Strommessgerätes mit einem 8000uF Kondensator. Der Kondensator sollte nicht die Batterie oder die Stromversorgung kurzschließen."